Frage an Peer Steinbrück von Berthold B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
ich war Zuschauer in der Wahlarena doch leider wurde meine Frage nicht angenommen. Daher möchte ich sie via Abgeordnetenwatch in der Hoffnung auf baldige Antwort stellen.
Mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010, zu den Regelsätzen, und vom 18. Juli 2012, zum Asylbewerberleistungsgesetz, sagte das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich, dass das Existenzminimum ein unverfügbares Grund- und Menschenrecht ist.
Meine Frage nun an Sie. Werden Sie sich, bzw. die SPD, in einer wie auch immer gearteten Regierungskoalition für ein Sanktionsmoratorium einsetzen und wenn nein, möchte ich von Ihnen wissen, was daran sozial gerecht ist, Menschen unterhalb des Existenzminimums, manchmal bis in die Obdachlosigkeit, zu sanktionieren?
In Erwartung einer Antwort verbleibe ich bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Berthold Bronisz
Sehr geehrter Herr Bronisz,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,
Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Büro Peer Steinbrück