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Frage von Heidrun V. •

Frage an Peer Steinbrück von Heidrun V. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Nach der Geburt meiner Tochter hatte ich die Arbeitszeit reduziert, mit der festen Absicht spätestens sobald meine Tochter die weiterführende Schule besuchen würde, die Arbeitszeit wieder suggestive zu erhöhen. Leider war mir bis zu diesem Zeitpunkt nie bewusst, dass ich hierzu nie wieder eine realistische Chance haben würde, da mein Arbeitgeber (eine große Landesbank) jede Arbeitszeiterhöhung einer externen Einstellung gleichstellt. Die Geschäftsführung hat aber beschlossen Arbeitsplätze abzubauen. In meinem Bereich ersticken wir an Arbeit, Überstunden sind die Regel, dennoch habe ich nach jahrelangem Kampf lediglich eine befristete Arbeitszeiterhöhung von 80 % für sieben Monate erzielt, die eventuell nochmal um drei Monate verlängert wird. Mittlerweile ist meine Tochter bald volljährig und wird im nächsten Jahr ihr Abitur machen. Ein anschließendes Studium muss finanziert werden - ich war nie verheiratet und muss zudem versuchen noch etwas mehr für die Rente vor zu sorgen, dies wird mir aber mit der Teilzeitbeschäftigung -die ja bald wieder auf die bisherigen 50% reduziert werden wird, da die Befristung ausläuft, nicht gelingen. Hinzu kommt,dass ich für die Firma oft dienstlich unterwegs bin und daher Flexibilität gewünscht wird, so dass es daher schwierig ist, eine Zweitbeschäftigung anzunehmen.

Was machen Sie Herr Steinbrück, um Arbeitgeber zu verpflichten unbefristet eine Arbeitszeiterhöhung nach Kindererziehung zu gewähren?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Vester

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Vester,

Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,

Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Büro Peer Steinbrück

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.