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Frage von Beate K. •

Frage an Peer Steinbrück von Beate K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

meine Frage bezieht sich auf den gesetzlichen Mindestlohn den Sie einführen möchten, wenn Sie Kanzler werden.
Soll der gesetzliche Mindestlohn auch für die gelernten Kräfte greifen? Ich denke das der gesetzliche Mindestlohn doch besser bei denen aufgehoben ist die keine Ausbildung haben, als die mit einer Ausbildung. Wie stellen Sie sich das vor?
Ich habe als gelernte Verkäuferin einen neuen Job angefangen nach einem Jahr Arbeitslosigkeit ( bin unverschuldet Arbeitslos geworden wegen Schlecker Insolvenz),es wird nicht nach Tarif gezahlt,ich habe einen Stundenlohn von 10 Euro bei einer Vollzeitstelle. Finden Sie das gerecht? Wie gesagt ich habe eine Ausbildung gemacht und war 16 Jahre bei Schlecker als Filialleiterin tätig!!!
Im übrigen habe ich bei Schlecker Tarifgehalt bekommen. Selbst mit einem Mindestlohn würde ich nicht klar kommen, die Mieten in Mettmann sind teuer, die Lebenshaltungskosten steigen usw. Glauben Sie wirklich das keiner mehr Aufstocken muss???

Ich bin auf Ihre Antworten gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Küpper

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Küpper,

Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,

Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Büro Peer Steinbrück

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.