Frage an Peer Steinbrück von monika h. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
zum wiederholten Male bin ich heute auf eine Kuriosität in unserem Finanzsystem gestoßen: Euro-Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (§ 14 (1) BBankG) Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
Die Steuerbehörden in Deutschland nehmen jedoch kein Bargeld an, man kann
also seine Schuld entgegen den Gesetzen nicht mit gestzlichen
Zahlungsmitteln beim Staat tilgen. Es heißt dort lapidar:
"Die Annahme von Bargeld ist beim Finanzamt nicht vorgesehen."
Diese Praxis widerspricht der Definition von "gesetzlichem Zahlungsmittel": http://www.eu-info.de/euro-waehrungsunion/5011/5353/5992/
"Jeder muss die Zahlung von Geldschulden in Euro akzeptieren. Der Euro ist seit 1. Januar 2002 alleiniges gesetzliches Zahlungsmittelt: Jeder Gläubiger muss die Zahlung von Euro zur Begleichung von Geldschulden akzeptieren... Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das in einem Währungsraum kraft Gesetzes von jedermann zur Begleichung einer Geldschuld akzeptiert werden muß."
Dazu habe ich 2 Fragen: 1. Würden Sie mir bitte erklären, wie es kommen konnte, dass ausgerechnet der Staat seine eigenen Gesetze nicht akzeptiert? 2. Glauben Sie, dass diese Praxis für die allgemeine Glaubwürdigkeit der Staatsorgane dienlich ist?
Abgesehen davon, dass "wir" vermutlich größere Probleme als dieses zu bewältigen haben, ist mir die Beantwortung meiner Fragen aus grundsätzlichen Erwägungen her wichtig.
mit freundlichen Grüßen
Ihre Monika Herz
Sehr geehrte Frau Herz,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,
Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Büro Peer Steinbrück