Frage an Peer Steinbrück von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
vor einiger Zeit versendete ich gem. Ihrer hier abgegebenen Empfehlung diese Anfrage per Mail an Ihr Büro im Bundestag, erhielt jedoch keine Antwort.
Es geht um die Auswirkungen der Regelungen im Versorgungsausgleich nach Ehescheidung für Soldaten und Beamten, die einer Besonderen Altersgrenze unterliegen. Demnach sind durch die kürzeren Lebensarbeitszeiten Verhältnis zur maßgeblichen Ehezeit, nicht nur die Abzüge vom Ruhegehalt höher, Zuverdienstbegrenzungen hindern auch, den Versorgungsausgleich „rauszuarbeiten“ bzw. durch rentenversicherungspflichtige Arbeit auszugleichen. Besonders hart betroffen sind Angehörige des gehobenen und mittleren Dienstes. Bei letzteren bedeutet Versorgungsausgleich nicht selten Fall unter Hartz IV. Der anspruchsberechtigte Partner erhält Leistungen erst nach seiner Verrentung. Bis dahin werden hohe Zahlungen in die Kassen der Versorgungsträger „gespült“ . 2008 erwirtschaftete der EP 14 so 11,5 Mio EUR. Polizisten, Soldaten und Feuerwehrleute fühlen zu recht: „Für Deutschland eingesetzt und dann abgezockt!“
Leider nimmt die Politik den Ball wohl nicht auf.
Was sagt die SPD dazu?
Was erklärten Sie dem Vorstand des Deutschen Bundeswehrverband bei Ihrem Besuch in Berlin am 20.06.2013 zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,
Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Büro Peer Steinbrück