Frage an Peer Steinbrück von Rolf B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
unterstellt, die (geschützten) betrieblichen Geheimnisse Deutschlands würden durch die NSA nicht ausgespäht werden können, was lässt uns dann annehmen, dass die Kriminellen nicht gleichfalls Vorkehrungen zum Schutz ihres Datenverkehrs und Dateninhalts treffen (können)?
Und umgekehrt angenommen, ein solcher Schutz der Daten wäre nicht möglich. Was lässt uns dann annehmen, dass die NSA nicht zugleich sensible betriebliche Geheimnisse deutscher Unternehmen ausspäht?
In beiden Fällen sehe ich ein - auch Wirkung zeigendes - Handeln der Bundesregierung für dringend geboten.
Denn was macht es für einen Sinn, den Datenschutz, samt Grundrecht, der deutschen Bevölkerung auszuhebeln, wenn die Kriminellen eine Überwachung durch die NSA erfolgreich unterlaufen können?
Und auch im umgekehrten Fall ist ein Einschreiten der Bundesregierung zwingend erforderlich, sollte ein Schutz von Datenverbindungen und –inhalten nicht möglich sein, weil dann der Schutz betrieblicher Geheimnisse deutscher Firmen in Gefahr wäre.
Was wird, im Falle Ihres Wahlsieges, die Bundesregierung – ganz konkret – zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung/Datenschutz und zum Schutz betrieblicher Geheimnisse deutscher Firmen unternehmen? Und was machen Sie ganz konkret hiergegen?
Sehr geehrter Herr Bauer,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,
Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Büro Peer Steinbrück