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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Peer Steinbrück von Wolfgang M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Hr. Steinbrück,

der STERN berichtet, dass Sie am Ehegattensplitting etwas ändern wollen. Ich unterstelle einmal, dass der STERN richtig recherchiert hat.

Heute ist es so, dass der Mehrverdiener in einer Ehe von seinem Bruttoeinkommen steuertechnisch dem Geringerverdiener so viel abgibt, dass beide brutto genausoviel verdienen. Dann müssen beide ihr Einkommen ganz normal versteuern. Darum haben auch Ehepaare, die beide gleich viel verdienen, vom Ehegattensplitting keinen Vorteil. Da muss niemand etwas abgeben.

Ich darf Ihnen sagen, dass dies bei uns auch praktisch so abläuft. Der Mehrverdiener verlangt bei uns nicht, dass er auch mehr ausgeben darf. Ich nehme an, dass dies in den meisten Ehen so der Fall ist.

Sie wollen laut STERN die Unterstützung des Geringverdieners in einer Ehe steuertechnisch auf die Unterstützung von Geschiedenen begrenzen. Dabei wird überhaupt nicht berücksichtigt, dass der Geringverdiener in einer Ehe viel unbezahlte Arbeit für die Familie leistet. Die Unterstützung einer geschiedenen Frau mit der Unterstützung einer Ehefrau gleich zu setzen, ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

Können Sie mir bitte erklären, warum Sie diese Lösung für gerecht halten. Halten Sie Haushaltsführung oder Kindererziehung einer Ehefrau nicht für geldwert? Aus meiner Sicht ist die aktuelle Lösung völlig in Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Mücke,

Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen
direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist
unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,
Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Büro Peer Steinbrück

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.