Frage an Peer Steinbrück von Andreas H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
im Rahmen eines Lehrgangs bei der Bundeswehr für Auslandseinsätze tauchte eine Frage
auf, wie man in Deutschland mit den Wertvorstellungen anderer Kulturkreise umgeht.
Wie wir alle wissen, ist es im Islam erlaubt, legal mehrere Ehefrauen sein eigen zu nennen.
Einzige Voraussetzung: Man muß den Unterhalt sicherstellen.
Jetzt die Frage:
Wenn eine Familie aus dem o.g. Kulturkreis in Deutschland Asyl beantragt, darf der Mann dann seine zweite Frau nach Deutschland mitbringen, oder muß er die zweite Ehefrau im Kriesenland zurücklassen ? Plant die SPD insofern eine Änderung des § 1306 BGB ?
Dann die Ergänzungsfrage:
Das Eingehen von zwei Ehen ist doch viel humaner als das Abschneiden von Körperteilen
bei minderjährigen Jungen gegen deren Willen.
Werden Sie dem diesbezüglichen Gesetzentwurf ( § 1631d ) zustimmen ?
Danke für Ihre Antwort.
MfG
Andreas Heinze
Sehr geehrter Herr Heinze,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,
Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Büro Peer Steinbrück