Frage an Peer Steinbrück von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
mit dem Urteil vom 25.07.2012 des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts auf BUNDESEBENE wird folgendes klar: Es ist zwingend davon auszugehen, daß kein einziges Bundesgesetz unter der Geltung des bisherigen Bundeswahlgesetztes seit 1953 von "dem verfassungsmäßig legitimierten Bundesgesetztgeber" verabschiedet worden ist. Die AO77 fällt unter diese Kategorie.Ein Gesetzt,das nicht von dem ordnungemäß dazu berufenen Gesetztgeber stammt, kann folglich kein rechtsstaatliches Gesetzt mit dem Anspruch auf Gehorsam sein. Welche weiteren Konsequenzen die Entscheidung noch haben wird, bleibt abzuwarten.Die Wirkungen des ergangenen Urteils gehen jedenfalls durch die gesamte Nachkriegsrechtsordnung und sind jedenfalls in allen anhängigen Steuersachen zu beurteilen. 25.07.2012-2 BvE 9/11
Was unternehmen Sie jetzt ? Ein erneutes Urteil wird nicht abzuwarten sein, Das deutsche Volk wartet auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Schwink
Sehr geehrter Herr Schwink,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen
direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist
unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,
Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Büro Peer Steinbrück