Frage an Peer Steinbrück von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Steinbrück!
Frage 1:
Ist das richtig, dass Sie versehen mit den Weihen von Altbundeskanzler Herrn Helmut Schmidt persönlich einer Kanzleramtskadidadur in 2013 nicht abgeneigt sind?
Sollten dem so sein,
gestatten Sie mir bitte den Hinweis:
Wollen und Können gehören zusammen.
Was das Können angeht, hege ich aber massive Zweifel, dass Ihre Person für eine Kanzleramtkandidatur auch nur ansatzweise geeignet sein könnte:
"Seit Dezember 2009 fehlte Peer Steinbrück bei zwölf von 19 wichtigen Bundestagsabstimmungen. Während er 29 Vorträge gegen Honorar hielt, sprach er in dieser Wahlperiode noch kein einziges Mal zu den Bürgerinnen und Bürgern vom Rednerpult des Deutschen Bundestags. Und dass Steinbrück im Parlament fehlt und am gleichen Tag als Referent in privater Mission unterwegs ist, ist auch kein Einzelfall(...)".
"Seine Einkünfte aus Vorträgen übersteigen damit sogar das Einkommen der Bundeskanzlerin, die auf ein Amtsgehalt von 189.993,48 Euro kommt."
Frage 2:
Arbeiten Sie überhaupt noch als MdB und wenn ja, in welchem Umfang?
Frage 3:
Ist Ihnen §44a Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes (S. 49, pdf) bekannt?
Zitat: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages.“
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/abgges.pdf
Frage 4:
Verletzt die von Ihnen in dieser Legislaturperiode betriebene (Un)verhältnismässigkeit zwischen Ihrer Abgeordnetentätigkeit und ihren hochbezahlten "Nebentätigkeiten" nicht §44a Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes?
Frage 5:
Disqualifizieren Sie sich mit dieser Vorgehensweise nicht nur für das Amt als MdB
sondern auch grundlegend für das eines Kanzlerkandidatens?
Frage 6:
Wozu wollen Sie evtl. überhaupt noch Kanzler werden,
wenn Sie mit Vorträgen mehr verdienen können?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Mit dieser Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen
direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Steinbrück zu wenden. Dieses ist
unter der Email-Adresse peer.steinbrueck@bundestag.de oder postalisch,
Peer Steinbrück, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Büro Peer Steinbrück