Frage an Peer Steinbrück von Harro W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
das Bundesjustizministerium verteidigte sich mit Falschaussagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die von meiner Ehefrau und mir eingereichte Beschwerde*.
Die SPD-Politikerinnen Zypries, Däubler-Gmelin und Lösekrug-Möller haben die Aufklärung dieses Sachverhaltes trotz meiner Bitten – u. a. auf abgeordnetenwatch.de – bislang nicht unterstützt.
In meinen Schreiben vom 17.06.09 und 06.07.09 bat ich Sie – als Mitglied des SPD-Parteivorstandes – um Hilfe. Trotz meiner Mahnung vom 14.07.2009 haben Sie auf die Schreiben bislang nicht geantwortet.
Ich darf Sie noch einmal an einem Beispiel an die erschreckenden Methoden des BMJ erinnern: Das BMJ ersetzte z. B. in seinen an den Gerichtshof gesandten Stellungnahmen vom 19.03.2001 (Rz. 2) und vom 15.05.2002 (Rz. 9) Teile unserer Beschwerde durch einen ihm genehmen Beschwerdetext, von dem es dann behauptete, dass „unsere“ Auffassung falsch sei. Der Gerichtshof übernahm die vom BMJ manipulierte Auffassung als unsere Auffassung in seine Entscheidung Nr. 37290/97 vom 12.12.2002, Rz. 39, letzter Satz. – Und entschied gegen uns.
Die Vorgehensweise verletzt nicht nur unser in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieftes Recht auf ein faires Verfahren, sie ist auch nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbaren und stellt eine Aushöhlung des europäischen Menschenrechtssystems und eine Beschädigung des Menschenrechtsgerichtshofes dar.
Warum haben Sie mir bislang nicht geantwortet?
Was werden Sie zukünftig zur Aufklärung dieses Sachverhaltes beitragen?
Wie vereinbart sich das Verhalten des BMJ und der SPD-Politikerinnen mit dem SPD-Regierungsprogramm vom Juni 2009, das eine Stärkung der Menschenrechtsschutzsysteme vorsieht?
Mit freundlichen Grüßen
Harro Wittek
* Beschwerdegegenstand ist die Versagung der Rückerlangung unseres Hauses, das wir vor der ständigen Ausreise aus der DDR auf Druck der staatlichen Organe veräußern mussten, durch die deutschen Gerichte.