Frage an Paul Stegemann von Elisabeth R. bezüglich Finanzen
Mein Sohn besucht ab Sommer 2006 die Sekundarstufe II des Gymnasiums in Diez und muss dazu den Bus benutzen.
Nun wurde mir von der Schule schriftlich mitgeteilt, dass gem. § 56 SchulG ein Fahrkostenzuschuss für Schüler der Oberstufe nur noch gezahlt wird, wenn das Einkommen 9.720,- €/Jahr = 810,- €/Mt. nicht übersteigt.
Mit gleichem Schreiben wurde mitgeteilt, dass Gelder nach dem SGB II (Hartz IV) nicht als Einkommen berücksichtigt werden; somit Hartz IV-Empfänger auch für den Besuch der Oberstufe einen Fahrkostenzuschuss erhalten.
Mein Einkommen liegt etwas über 810,- €/Mt., jedoch 200,- € unter dem Bedarf nach §§ 20, 22 SGB II.
Nach dieser/Ihrer Gesetzgebung darf ein Hartz IV-Empfänger mtl. mehr Geld zur Verfügung haben um einen Fahrkostenzuschuss zum Besuch der Oberstufe zu bekommen, als ein arbeitswilliger Einkommensbezieher, welcher auch, im Gegensatz zum Hartz IV-Empfänger, Steuern und Sozialabgaben zahlt.
Soll ich meine Arbeitsstelle nun kündigen und auf Hartz IV-Empfänger „umsteigen“, um meinem Sohn den Besuch der Oberstufe zu ermöglichen oder muss meinen Sohn auf entsprechende Bildung verzichten?
Ein Fahrkostenzuschuss für Schüler einkommensschwacher Eltern (Einkommen < Bedarf nach §§ 20, 23 SGB II) wäre sinnvoll angelegt, weil er hilft die Bildung des Volkes zu fördern.
Stattdessen werden jedoch Unsummen von Steuergelder von den Politikern veruntreut, um z.B. Leute ohne sinnvolle Beschäftigung und ohne jegliche Vernunft 10 Jahre lang mit einer völlig unnötigen Rechtschreibreform finanziell zu unterhalten, die dann wieder (teilweise) rückgängig gemacht wird.
Steuergelder sind den Politikern von den Bürgern anvertraut. Die Politiker haben diese Gelder wirtschaftlich und sparsam zu verwalten und zum Wohle der Bürger zu verwenden.
Steuergelder sind nicht dafür bestimmt, um eigennützige Phantasien der Politiker, die dem Bürger nur Nachteile bringen, zu verwirklichen.
Ihrer Antwort sehe ich mit großer Spannung entgegen.