Frage an Paul Schuh von Beata H. bezüglich Recht
Würden Sie die Überflugsrechte für die US-Armee von Rheinland-Pfalz aus einschränken damit von deutschem Boden kein Krieg ausgeht?
Überflugsrechte stehen im Zusammenhang bilateraler Abmachungen. Sie bedürfen n. m. A. im zivilen Bereich einer den internationalen Standards entsprechenden Vereinbarung.
Anders sieht dies hingegen bei der militärischen Nutzung aus. Hier gilt es, die nationalen Interessen Deutschlands im Zusammenhang mit seiner Friedenspoltik und den internationalen Friedensbemühungen zu sehen. Willi Brands Satz und die von ihm bis heute gültige deutsche Friedensdoktrin: Von deutschem Boden darf kein Krieg mehr ausgehen! gilt hier uneingeschränkt und betrifft auch den amerikanischen Bündnispartner: Überflugsrechte im Zusammenhang mit militärischen oder gar kriegerischen Einsätzen sind grundsätzlich nicht statthaft; ebenfalls unterstützt Deutschland auch befreundete Länder nicht durch supportive Maßnahmen bei solchen Einsätzen. In der Konsequenz heißt dies: Sollten u. a. befreundete Länder dieses Prinzip verletzen, bedeutet dies gleichzeitig eine Verletzung der Souveränitätrechte Deutschlands, was zu weitreichenden Konsequenzen, insbesondere auch für Rheinland-Pfalz, führen kann und muss, nämlich dass Amerikaner in diesem Land nicht mehr stationiert sein werden.