Frage an Paul Locherer von Rudolf S. bezüglich Umwelt
Landtagswahl 2011
Eine nachhaltige Energieversorgung erfordert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Spektrum der Erneuerbaren besitzt die Windkraft zahlreiche Vorteile: Windkraftanlagen haben einen hohen Energieertrag und tragen zur kommunalen Wertschöpfung bei. Windstrom erhält eine der geringsten Vergütungen des EEG; Windkraftanlagen benötigen nur geringe Flächen und sie haben sich schon nach 3 bis 6 Monaten energetisch amortisiert. Nicht zuletzt hat die Nutzung der Windkraft bundesweit ca. 100.000 Arbeitsplätze geschaffen. Die Nutzung der Windkraft sollte daher ein unverzichtbarer Baustein jedes Energiekonzepts werden.
1. das Ziel, bis zum Jahr 2020 die Stromerzeugung aus Windkraft auf 1,2 TWh zu steigern, das entspricht etwa 1,7% des derzeitigen Stromverbrauchs. Der BWE hält dieses Ziel für zu wenig ambitioniert; ein Ausbau der Windkraft auf ca. 10% des derzeitigen Stromverbrauchs ist möglich.
Welches Ziel für den Ausbau der Windkraft bis 2020 strebt ihre Partei an?
2. Landesplanungsgesetz: Im Landesplanungsgesetz werden entscheidende Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windkraft gesetzt. Die Ausweisung von Vorranggebieten mit regionsweiter Ausschlusswirkung (die sog. Schwarz-Weiß-Planung) hat den Ausbau der Windkraftnutzung in den letzten Jahren stark behindert.
Werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode für eine Novellierung des Landesplanungsgesetzes einsetzen, und wenn ja, mit welchem Ziel?
3. Windhöffige Vorranggebiete: Gute und sehr gute Standorte für Windkraftanlagen befinden sich vorrangig in den Gipfellagen des Schwarzwalds, Allgäus und der Schwäbischen Alb. (Das hat die am 8.12.2010 vorgestellt Potentialstudie deutlich gezeigt.) Wenn diese windhöffigen Standorte genutzt werden, hat das wichtige Vorteile: Hohe umweltfreundlich erzeugte Stromerträge bei einer geringen Anzahl von Windenergieanlagen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten auch in Gipfellagen erfolgt?