Setzen Sie sich dafür ein, dass Anfragen nach dem LIFG grundsätzlich, oder wenigstens bis zu einem gewissen Freibetrag, ähnlich wie in den meisten anderen Bundesländern auch, kostenfrei ergehen?
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem Anfragen nach dem jeweiligen Informationsgesetz auf kommunaler Ebene nicht gedeckelt sind. Weiterhin gibt es in den meisten anderen Bundesländern einen Freibetrag, bis zu dem auch nicht-einfache Anfragen kostenfrei ergehen.
Sehr geehrter Herr J.,
ganz herzlich bedanke ich mich für Ihre Frage.
In einigen anderen Ländern gibt es in der Tat Freibeträge für „einfache Anfragen“. Oftmals ist es allerdings auch so, dass Anfragen durchaus komplex sind und einen entsprechenden Aufwand nach sich ziehen.
Hier werde ich mit den entsprechenden Fachpolitikern unserer Fraktion das Gespräch suchen, um – bei einfachen Anfragen – eine Lösung zu finden.
Es wird dabei aber auch die Frage zu stellen sein, in wie weit, die Möglichkeit der Informationsabfrage in Anspruch genommen wird und ob es hierbei um private bzw. geschäftliche Interessen geht, und ob dabei eine Differenzierung vorgenommen werden soll.
Es grüßt Sie freundlich
Dr. Patrick Rapp MdL