Frage an Patrick Frisch von Wolfgang S. bezüglich Soziale Sicherung
OTZ: Freitag, 12.09.2014
Millionen vom Staat für die Kirchen (23 Millionen im Doppelhaushalt 2013/2014).
Ein eindeutiges "Ja" kommt von allen Parteien.
Bei ca. 2,2 Mill. Einwohnern und 660 000 Thüringern, die einer der beiden großen christlichen Kirchen angehören, finanzieren also 70% der Einwohner, die nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind, Einrichtungen, Aktivitäten und Würdenträger dieser Kirchen aus ihrem Steueraufkommen.
Meine Fragen an Sie als mögliche zukünftige Mitglieder des Landtages von Thüringen ( M.W. haben die Länder nach dem Grundgesetz die entscheidende Aufgabe, die in Staatsverträgen festgeschriebenen Verpflichtungen neu zu regeln).
1. Warum sollen 70% der Thüringer Gehälter von Bischöfen ( ca. 10 000 € pro Monat ) und anderen kirchlichen Würdenträgern bezahlen, obwohl sie sich in freier Entscheidung sich von ihren Glaubensbotschaften gelöst haben?
2. Warum werden die Ausbildung von Priestern und Predigern vom Staat und nicht von der Kirche allein getragen?
Um unnötige Diskussionen zu vermeiden:
Mein Respekt gilt Christen, die wie z.B. der Pfarrer König aus Jena aus ihrer Überzeugung heraus, sich für sozial Schwache einsetzen und gegen gefährliche neonazistische Entwicklungen mit aller Konsequenz kämpfen. Ich wäre sofort einverstanden, wenn die 23 Mill. in die Töpfe solcher Aktivitäten fliesen würden.
Sehr geehrter Herr Schreiber,
ich bedanke mich für Ihre Frage und möchte sie wie folgt beantworten:
Auch wenn es bedingt der historischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge sowohl Fürsprecher als auch Kritiker der bisherigen Regelungen gibt, sollte man beachten, dass das Engagement und die Regelungen in den Staatsverträgen über die von Ihnen gezeichneten Aspekte (Ausbildung und Bezahlung) hinaus geht.
Hevorzuheben ist insbesondere das gesamtgesellschaftliche Engagement der Kirchen in den Bereichen Soziales- und Pflegebereich und vor allem im Bereich Trauerseelsorge, welche oft in schmerzlichen Stunden vollkommen unabhängig von einer Konfession erfolgt.
Ich stimme Ihnen jedoch soweit zu, dass die Regelungen in den Staatsverträgen im gemeinsamen Dialog diskutiert und überarbeitet werden sollten. Dabei sollten auch die Fragen der Bezahlung von Ausbildung und Einkommen erörtert werden.
Ich begrüße jedoch in diesem Zusammenhang, dass sowohl die evangelische Kirche als auch parteiübergreifend Politiker bereits in Gesprächen sind und Diskussionsimpulse in die Debatte eingebracht haben.