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Parsa Marvi
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Frage von Matthias M. •

Frage an Parsa Marvi von Matthias M. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Marvi,

am 12.12.12 hatte der Bundestag den § 1631d BGB beschlossen, der das Recht auf körperliche Unversehrtheit durch das Erziehungsrecht oder die Religionsfreiheit der Eltern zu lasten von Kindern ausgehebelt hat. Konkret ist es Eltern daher erlaubt ihre minderjährigen Kinder beschneiden zu lassen.

Meine Frage ist nun, wie Sie zum § 1631d BGB stehen. Schließlich verwehrt dieser Paragraph Kindern das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung (ein Teil des sexuellen Empfindens geht ja für immer verloren - Stichworte: Keratinisierung, Verlust Frenulum), das Recht auf Gleichbehandlung (nur Jungen dürfen beschnitten werden) und das Recht auf negative Religionsfreiheit. Das Argument, dass das Erziehungsrecht oder die Religionsfreiheit Eltern das Recht geben würde, die Rechte der Kindern nach eigenem Weltbild willkürlich auszuüben, halte ich persönlich für vermessen und unzeitgemäß, weshalb mich Ihre Meinung hierzu anlässlich der Bundestagswahl sehr interessiert.

Viele Grüße aus Karlsruhe

Matthias Mergner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

meine Meinung kommt im folgenden Resolutionstext zum Ausdruck, den die SPD Baden-Württemberg im Sommer 2012 beschlossen hatte (also vor dem Entschluss des Bundestages):

"Grundrecht auf Religionsfreiheit bei Beschneidungen von Jungen anerkennen
Für die SPD Baden-Württemberg ist das Grundrecht auf Religionsfreiheit ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat. Im muslimischen und im jüdischen Leben ist die Beschneidung eines der wichtigsten religiösen Feste. Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen in Deutschland dürfen nicht strafbar sein.

Das Landgericht Köln geht von einer Körperverletzung aus, die nicht gerechtfertigt ist. Aus unserer Sicht verkennt das Rechtsurteil die Bedeutung des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Das Landgericht hat es versäumt, sich mit der religiösen Bedeutung der Beschneidung hinreichend auseinander zu setzen. Damit werden Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen in Deutschland in Frage gestellt.

Das Landgerichtsurteil führt zu einer hohen Verunsicherung bei den Religionsgemeinschaften und Ärzten. Dies wird zu Lasten der Kinder gehen, da die Beschneidungen dann in Hinerzimmern oder im Ausland durchfeführt werden. Fraglich wird sein, ob diese Kinder bereit sind, Deutschland als ihre Heimat anzuerkennen. Wir wollen, dass Beschneidungen von Jungen auch künftig unter ärztlicher Aufsicht und mit medizinischen Qualitätsstandards erfolgen und zum Wohle der Kinder nicht unbeaufsichtigt in Hinterzimmer verlegt werden. Sofern keine höhere gerichtliche Instanz auf Basis des Grundrechts auf Religionsfreiheit rasch eine Korrektur des Landgerichtsurteils bewirkt, muss der Gesetzgeber eine Grundlage für die Straffreiheit der Beschneidung schaffen."

Freundliche Grüße

Parsa Marvi

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