Schwarz/weiß Portrait, stehend von Pankraz Schaberl. Im Vordergrund ein Fragment der Roten Rose.
Pankraz Schaberl
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Frage von Benedikt B. •

Wie stehen Sie/ ihre Partei zu Hunderassenlisten und der Hundesteuer?

Guten Tag,

mich würde interessieren ob Sie / ihre Partei eine Änderung/Abschaffung der diskriminierenden Hunderassenlisten und der Hundesteuer planen?

mit freundlichen Grüßen,
Benedikt Braun.

Schwarz/weiß Portrait, stehend von Pankraz Schaberl. Im Vordergrund ein Fragment der Roten Rose.
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. B.

 

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Bund regelt im Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz das Verbot bestimmer Hunderassen in Deutschland. Die weitere Rassenliste für Hunde wird in jedem Bundesland einzeln festgelegt, in einigen Bundesländern gibt es keine Rassenliste.

 

Genau hier liegt auch die Frage: ist es sinnvoll einige Hunderassen grundsätzlich zu verbieten? Es gibt die Möglichkeit mit Persönlichkeitstests die Gefährlichkeit des einzelnen Hundes festzustellen. Wie sicher das für die Gesellschaft und wie aufwendig das für die Behörden und Halter ist kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

 

Meine persönliche Ansicht ist, wenn Hunde als gefährlich eingestuft werden, dann brauchen diese einen Maulkorb und müssen an der Leine gehen. Natürlich muss auch auf dem Grundstück jederzeit die Sicherheit für die Allgemeinheit gewährleistet sein. Zudem müssen die Hundehalter*innen natürlich geprüft sein. Er oder Sie muss in der Lage sein den Hund jederzeit unter Kontrolle zu haben.

 

Die Hundesteuer auf Kampfhunde darf, auch nach Persönlichkeitsprüfung des Hundes, laut Bundesverwaltungsgericht höher sein als auf eine als nicht gefährlich eingestufte Rasse, aber nicht höher als die jährlichen Haltungskosten. Laut Gericht können die Gemeinden auf ihrem Gebiet Kampfhunde quasi nicht verbieten, aber mit dem Mittel der Steuer einen Lenkungszweck erfüllen. Eine geplante Änderung hierzu ist mir nicht bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Pankraz Schaberl