Frage an Otto Schily von Fabian G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schily,
ich habe einige Fragen bezüglich der Verschärfung des WaffG. Es tut mir Leid, wenn ich andere Fragesteller vor mir wiederhole aber auch ich frage mich, ob z.B. ein Teppichmesser als „Einhandmesser“ anzusehen ist und ob ich in Konflikt mit dem Gesetz komme, wenn ich ein solches führe ohne, dass ich es zum Teppichverlegen nutzen will. Es erfüllt auf jeden Fall das Kriterium, dass man es mit einer Hand öffnen und feststellen kann.
Zum anderen Interessiert mich, welchen Spielraum ein Polizeibeamter hat, wenn er bei einer Personenkontrolle ein Einhandmesser „entdeckt“ um selbst zu entscheiden ob des zu einem „allgemein anerkannten Zweck“ geführt wird oder nicht. Diese Entscheidung fällt sogar den meisten Politikern schwer. Wie soll das also der einzelne Beamte in kurzer Zeit entscheiden?
Ich hoffe auf eine baldige Antwort und verbleibe mit besten Grüßen,
Fabian Gareis