Ist es richtig, dass auch Staatsbürger mit deren Herkunftsland kein Auslieferungsabkommen besteht, neben der eigenen auch die deutsche Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsbürgerschaf) erhalten können?
Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass im Falle eines Falles ein Bürger mit solcher Herkunft und deutscher Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) sich nicht der deutschen Gerichtsbarkeit entzieht in dem er in sein Heimatland zurückkehrt?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen zusätzlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können, die aus Ländern ohne Auslieferungsabkommen stammen.
Abhängig von der Art der Straftat, ist eine Strafverfolgung im Ausland möglich, auch im Ausland ohne Auslieferungsabkommen. Auslieferungen aus anderen Ländern nach Deutschland und umgekehrt unterliegen verschiedenen Kategorien. Dabei gibt es nur wenige Möglichkeiten, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Das gilt natürlich auch für alle Personen mit einer ausschließlich deutschen Staatsangehörigkeit.
Die wenigen potenziellen Fälle von Straftätern aus Ländern ohne Auslieferungspraxis dürfen nicht dazu führen, dass einer Vielzahl von Menschen die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft verwehrt wird.
Freundliche Grüße
Dr. Ophelia Nick