Beim neuen Tierschutzgesetz vermisse ich dringende Forderungen. Warum wurden diese nicht berücksichtigt?
Beim neuen Tierschutzgesetz vermisse ich wichtige Punkte, die bekannt waren und dringend umgesetzt werden müssen. Warum wurden diese nicht berücksichtigt?
-Dies sindVerbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
-Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
-Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
-Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
-Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
-Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
-Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Den Schutz aller Tiere zu verbessern hat für uns im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und auch für mich persönlich eine sehr hohe Priorität. Ich bin sehr froh, dass wir dem Tierschutzgesetz unter der Ampel-Regierung und dem Grün-geführten BMEL nun endlich ein Upgrade verpassen können. Unsere Novellierung ist die umfangreichste Verbesserung des Tierschutzes in den letzten Jahrzehnten. Die Basis unserer Überarbeitung ist, dass wir Tieren ein gesundes und glückliches Leben ermöglichen möchten – von der Geburt bis ans Lebensende. Um dieses Ziel zu erreichen, schließen wir in unserem Gesetzesentwurf viele der bisherigen Lücken.
Wir wollen, dass gesunde Tiere gezüchtet werden und stärken daher den Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesländer. Wirbeltiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen außerdem nicht mehr ausgestellt werden und auch online dürfen Tiere, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, nicht mehr zum Kauf angeboten werden. Generell soll der Online-Handel von Tieren stärker kontrolliert werden. Anbieter müssen zum Beispiel ihre Daten bei der Online-Plattform hinterlegen. Für Tiere in reisenden Zirkussen haben wir ebenfalls neue Vorgaben im Gesetz festgelegt und die Haltung und Zurschaustellung bestimmter Tierarten verboten.
Auch im landwirtschaftlichen Bereich wollen wir mit unserem Gesetzesentwurf den Tierschutz verbessern. Das Schwänzekürzen von Lämmern soll künftig verboten sein und auch das Kupieren der Schwänze von Ferkeln wird unter konkretere Vorgaben gestellt und somit reduziert. Grundsätzlich wird die Anbindehaltung von Tieren untersagt. Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten. Und für die saisonale Anbindehaltung, in der die Tiere auch viel Zeit auf der Weide verbringen, haben wir die Voraussetzungen weiterentwickelt. Das von Ihnen angesprochene Thema Tiertransporte sind wir bereits im Herbst 2022 angegangen und haben zum Beispiel weitere Veterinärbescheinigungen für Exporte in Drittstaaten zurückgezogen. Das Thema ist aber eines, das auf europäischer Ebene geregelt werden muss. Denn nationale Verbote können leicht umgangen werden, indem Tiere zunächst in einen anderen Mitgliedsstaat gebracht werden. Daher setzen wir im BMEL uns auf EU-Ebene weiter für gemeinsame Regeln in Europa ein.
In den nun beinahe drei Jahren haben wir im BMEL bereits vieles für mehr Tierschutz geschafft und umfassende Verbesserungen auf den Weg gebracht. Auch unser Gesetz zur Haltungskennzeichnung vom Schweinefleisch ist dabei ein Erfolg und wir arbeiten derzeit an einer Kennzeichnung für Rinder. Unser Gesetzesentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes wird voraussichtlich direkt nach der Sommerpause im Bundestag debattiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ophelia Nick