Welches Möglichkeiten zur Einsparung von Treibhausgasemissionen im Flugverkehr hat die Bundesregierung
Guten Tag,
wie steht die Bundestagsfraktion und Regierung von B90 Grüne zu Kurzstreckenflügen. Sollten Personen bei bestehenden Alternativen (Straße, Schiene) und zumutbaren Distanzen grundsätzlich klimaschonendere Alternativen wählen?
Gelten diese Einschätzungen jeweils für alle Bürger*innen oder werden Personengruppen hier beispielsweise über den Kontostand oder die politische Macht differenziert?
Sind Kurzstreckenflüge generell in Ordnung, sobald Emissionen ausgeglichen werden? Falls ja: Wäre der Kampf gegen den Klimawandel abgeschlossen, wenn alle ihren Ablass durch Ausgleichprogramme leisten oder stößt dieses Konzept doch an (physikalische) Grenzen?
Vielen Dank für ihre Zeit und Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es gibt unterschiedliche Definitionen für Kurzstreckenflüge. Auf EU-Ebene gilt ein Flug bis 3.500 km bzw. bis 4.000 km als Kurzstrecke, und ein Flug bis 500 km als sehr kurze Strecke.
Auf dem Weg zur CO2-Neutralität ist der Luftverkehr im Verzug. Technische Verbesserungen beim Flugzeugbau können nicht mit dem Verkehrswachstum Schritt halten. Deshalb müssen in den kommenden Jahrzehnten alternative, weniger klimaschädliche Flugzeugtreibstoffe eine wichtige Rolle spielen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch ihre Herstellung Herausforderungen mit sich bringt, wie problematische Grundsubstanzen und ein hoher Bedarf an grünem Strom. Erschwerend kommt hinzu, dass die Treibstoffverbrennung in großer Höhe erhebliche zusätzliche klimaerwärmende Effekte erzeugt, für die es jedoch Lösungsvorschläge gibt.
Für einen klimaneutralen Luftverkehr reicht eine nationale Perspektive nicht aus. Wir fordern daher eine stärkere Berücksichtigung des Luftverkehrs auf europäischer Ebene: Das beschlossene Klimaprogramm der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) halten wir für völlig unzureichend. Das Europäische Klimaprogramm (Europäischer Emissionshandel) ist viel besser aufgestellt, denn hier muss der CO2-Ausstoß durch den Verursacher selbst gemindert und bis 2050 gegen Null geführt werden. Bei den europäischen Verhandlungen zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie ist es entscheidend, dass Kerosin für gewerbliche Flüge innerhalb der EU besteuert wird. Sollte eine europaweite Kerosinsteuer nicht realisiert werden können, sollte Deutschland die Initiative ergreifen und gemeinsam mit interessierten Staaten ein multilaterales Abkommen zur Einführung einer Kerosinsteuer abschließen.
Auch zu erwähnen ist die Anhebung der Luftverkehrsteuer: Diese Maßnahme hat für ein Stück mehr Klimagerechtigkeit und Abbau klimaschädlicher Subventionen gesorgt.
Es zeichnet sich ab, dass im Luftverkehr CO2-Neutralität bis 2050 nur durch technische Abscheidung von CO2 aus der Luft zu erreichen ist. Die CO2-Abscheidung ist aber aufwendig, energieintensiv und noch nicht in großem Maßstab erprobt. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Reisen, wo immer es möglich und zumutbar ist, mit klimafreundlicheren Verkehrsmitteln, insbesondere mit der Bahn, unternommen werden. Und auch hier denken wir auf europäischer Ebene: Der Ausbau des Schienennetzes über nationale Grenzen hinweg ist von entscheidender Bedeutung, um das Reisen zwischen den Großstädten in Europa schnell und komfortabel zu gestalten. Dazu arbeiten wir daran, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Nachtzugangebot europaweit auszuweiten und ein einheitliches Buchungssystem für alle Mitgliedstaaten zu entwickeln. Mit dem FDP-geführten Verkehrsministerium sind in der Verkehrspolitik außerdem Kompromisse notwendig. Dennoch konnten wir erreichen, dass die Bahn finanziell besser ausgestattet ist und dass die Streckenmodernisierung endlich vorankommt. Dies sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Kurzstreckenflüge und viele Regionalflughäfen überflüssig werden und der Flugverkehr merklich zurückgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour