Studienzeit wird angerechnet?
Sehr geehrter Herr Nouripour,
ich möchte Sie fragen, um einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen, muss man bisher 8 Jahre in Deutschland leben und für hochintegrierte Personen 6 Jahre mit der neuen Reform werden beide Zeiträume verkürzt, aber ich weiß nicht, ob die Studienzeit in einer Deutsche Uni ganz oder nur zur Hälfte oder sogar gar nicht als Aufenthaltszeit angerechnet wird. ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.
Am 19.02.2024 wurde die lang ersehnte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts endlich beschlossen.
Mit unseren Bestreben zu dieser Reform haben wir es geschafft, Deutschland als attraktives Einwanderungsland zu stärken.
Menschen, die dauerhaft hierzulande leben, können künftig schneller mitbestimmen und politisch mitwirken, beispielsweise durch die Teilhabe an Wahlen. Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit. So beträgt beispielsweise die Voraufenthaltszeit vor der Einbürgerung nicht mehr acht, sondern nur mehr fünf Jahre. Besondere Integrationsleistungen werden mit einer Verkürzung auf drei Jahre anerkannt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-migration-flucht/dein-land-dein-pass
Welche Kriterien als besondere Integrationsleistung die erforderte Voraufenthaltszeit verkürzen, liegt im Ermessen ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde. Die Auslegung kann - auch abhängig vom Bundesland - variieren. Gute berufsqualifizierende Leistungen sollten aber grundsätzlich als besondere Integrationsleistung anerkannt werden, gem. Art. 1 Abs. 6c) StARModG (https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009044.pdf).
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour