Neues Einbürgerungsgesetz: Gilt dieses Gesetz dann für jedes Land oder gibt es da Einschränckungen?
Hallo,
kurz zu mir: ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen habe aber keinen deutschen Pass sondern den nordmazedonischen. Nun habe ich bereits die Einbürgerung beantragt (Abmeldung aus Nordmazedonien läuft) aber später erst mitbekommen, dass es demnächst möglich sein soll, beide Staatsangehörigkeiten zu behalten. Ich werde irgendwie aus den unterschiedlichen Seiten nicht ganz schlau, ob ich das auch hätte machen können. Gilt dieses Gesetz dann für jedes Land oder gibt es da Einschränckungen? Könnte dies (falls möglich) im nachhinein noch beantragt werden oder ist es in meinem Fall schon zu spät da bereits die Abmeldung aus der nordmazedonischen Staatsangehörigkeit läuft?
Vielen dank für Ihre Mühe und Zeit.
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen. Das Bundesinnenministerium hat vor wenigen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Die Einbürgerung soll künftig deutlich vereinfacht und die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html
Den detaillierten Referentenentwurf können Sie hier nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Freundliche Grüße
Team Nouripour