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Omid Nouripour
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Frage von Ralf D. •

In Bayern werden die afghanische Asylbewerber immer noch diskriminiert. Wann erhalten alle afghanischen Asylbewerber ihren Aufenthalt bei freier Berufswahl?

Sehr geehrter Herr Nouripour,

besonders in Bayern werden, die Asylbewerber aus Afghanistan schlechter behandelt als Menschen anderer Nationalitäten, eine Abschiebung nach Afghanistan ist nicht mehr möglich. Die Ämter erteilen Duldung oder Aufenthalt nach Gutdünken. Es gibt keine Rechtssicherheit. Der von mir betreute Afghane ist bereits seit 2015 in Deutschland und hat mit einer Duldung vier Jahre gearbeitet, ist jetzt arbeitslos und darf nicht mehr arbeiten.
Wer nach dem Jahre 2017 angekommen ist erhält eher seinen Aufenthalt. Warum?
Ihr Beitrag auf Twitter.
Der Koalitionsvertrag 2021 bis 2025, Seite 138 (Aufenthalts- und Bleiberecht) 3. Absatz, wäre schon mal ein Anfang.

Hochachtungsvoll

R. D.
Herrsching am Ammersee

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr D.,

alle Bundesländer handeln da anders auch in Bezug auf die Arbeitserlaubnis von geduldeten Afghanen.

Aber auch in Bayern wird sich das hoffentlich jetzt  bald ändern, denn mit dem sog. Chancen-Aufenthaltsrecht, zu dem die Ampelkoalition aktuell einen Gesetzentwurf erarbeitet, wird ein wichtiger Schritt gemacht, um der Praxis der entwürdigenden Kettenduldungen ein Ende zu bereiten. Unser Ziel ist es, umfassende und belastbare Bleiberechte für all jene zu schaffen, die auf Chancen in unserer Gesellschaft hoffen, und die sie benötigen. Menschen, die seit dem 1.1.2022 seit fünf Jahren in Deutschland sind und jetzt nur eine Duldung haben, sollen für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis bekommen -also einen rechtmäßigen Aufenthalt -und natürlich auch arbeiten dürfen. Wenn sie in dem einen Jahr ihren Lebensunterhalt sichern können, dann soll der Aufenthalt auch verlängert werden können.

Auch andere gesetzliche Bleiberechtsregelungen, die es jetzt bereits schon gibt im Aufenthaltsgesetz, sollen so gestaltet werden, dass mehr Menschen sie in Anspruch nehmen können. Zukünftig soll man nach 6 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung bekommen, nicht erst nach 8 Jahren wie bisher. Allerdings muss man dafür den Lebensunterhalt sichern -in der Regel durch eine berufliche Tätigkeit. Da die Arbeitsgenehmigungen in Bayern nicht erteilt werden -wird für den Afghanen wahrscheinlich zunächst das neue Chancenaufenthaltsrecht greifen.

Wir hoffen sehr, dass die Regelungen dann im Herbst in Kraft treten werden, wenn das parlamentarische Verfahren in Bundesrat und Bundestag abgeschlossen ist.

Mit den besten Grüßen

Omid Nouripour

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