Frage an Oliver Stirböck von Jürgen M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Stirböck,
wie ist Ihre Meinung zum Lebenspartnerschaftsgesetz und zur Adopition von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare?
Sehr geehrter Herr Maier,
der Staat ist nicht Zensor privater Lebensentwürfe- und formen!
Im Gegenteil: Liberale unterstützen jede auf Dauer angelegte Gemeinschaft, in der Menschen füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen. Liberale Politik setzt sich dafür ein, dass jeder seine individuelle Lebensform frei von gesellschaftlichen und staatlichen Zwängen wählen kann.
Ich bin für einen weiteren Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Er ist nicht nur gesellschaftspolitisch wünschenswert, sondern rechtlich dringend geboten. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz verstößt. Es gibt daher rechtlich keinen Grund, homosexuellen Paaren wesentliche Rechte zu versagen. Nach geltendem Recht haben die Lebenspartner einen Überhang an Pflichten. Wesentliche Rechte werden ihnen nach wie vor verwehrt. So sind z. B. das Steuerrecht und das Beamtenrecht nur unzureichend geregelt. Um das Recht der Lebenspartner in einen fairen Ausgleich zu bringen, sind daher weitere rechtliche Änderungen zwingend notwendig. Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte haben. Die verbleibenden Benachteiligungen eingetragener Lebenspartner gegenüber der Ehe müssen daher beseitigt werden. Es ist völlig unverständlich, dass Rot-Grün mit ihrem Überarbeitungsgesetz nur auf halbem Wege stehen geblieben ist. Neben Änderungen im Einkommenssteuer- und Erbschaftssteuerrecht ist vor allem das gemeinsame Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartner erforderlich.
Die Übernahme einer Pflegschaft durch homosexuelle Paare ist heute keine Besonderheit mehr. Jugendämter haben sich dahingehend geäußert, dass die bisherigen Erfahrungen mit homosexuellen Pflegeeltern sehr positiv seien. Es sollten daher verstärkt homosexuelle Paare angesprochen werden, ob die Übernahme einer Pflegschaft für sie in Betracht kommt. Zudem sollte durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit in der schwul-lesbischen Szene über die Möglichkeiten der Übernahme einer Pflegschaft informiert werden.
Die von Rot-Grün durchgesetzte Stiefkindadoption für Eingetragene Lebenspartner ist eine halbherzige Lösung. Die Forderung der FDP- Bundestagsfraktion nach einem gemeinsamen Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare ist am Widerstand von Rot-Grün gescheitert. Dabei haben zahlreiche internationale Studien eindrucksvoll belegt, dass Vorbehalte gegen eine Adoption durch homosexuelle Paare durch die Erfahrungen in der Praxis widerlegt werden können. Ausschlaggebend für eine Adoption muss alleine das Wohl des Kindes sein. Ein Kind hat gute Entwicklungschancen in einer stabilen und gefestigten Beziehung. Diese Stabilität gewährleistet die Eingetragene Lebenspartnerschaft in gleicher Weise wie die Ehe. Ein gemeinsames Adoptionsrecht dient dem Kindeswohl eher als eine Stiefkindadoption, da die Verantwortung für das Kind als gemeinsame elterliche Verantwortung wahrgenommen wird. Das gemeinsame Adoptionsrecht gibt den Kindern emotionale und rechtliche Sicherheit.
Ihr
Oliver Stirböck