Frage an Oliver Stirböck von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Herr Stierböck,
Ich hatte eine Anfrage an das Hessische Innenministerium gerichtet auf Herausgabe der Unterlagen zum Gesetzgebungsverfahren Informationsfreiheit in Hessen (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-des-landes-hessen).
Das Innenministerium verweigert die Auskunft unter Hinweis auf die angebliche geschützte Entscheidungsfindung. Die Schutzvorschrift, von der nach der Gesetzesbegründung die Studien gar nicht erfasst sind, schützt jedoch nur den Entscheidungsprozess bis zum Abschluss der Entscheidungsfindung, schliesst aber gerade nicht den Zugang zu den Unterlagen nach Abschluss des Entscheidungsprozesses aus.
Hinzu kommt, dass die Landesregierung überhaupt keinen Entscheidungsprozess durchgeführt hat, da der Gesetzentwurf durch die Landtagsfraktionen erstellt wurde.
Mich interessiert, wie Sie und Ihre Fraktion zu der Thematik stehen und ob Sie auf dem parlamentarischen Wege eine Änderung der Position der Landesregierung erreichen wollen.
Herzlichst, Ihr Ralph Lehmann
Sehr geehrter Herr L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. Februar 2019. Als
digitalpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag beantworte ich diese gerne.
Informationen zur Entscheidungsfindung hinsichtlich des "Informationsfreiheitsgesetz" bzw. genauer die Umsetzung der EU-Regelung diesbezüglich können Sie online auf der Seite des Hessischen Landtages einsehen (https://hessischer-landtag.de/ -> LTG Information / http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/Pd_Eingang.htm ). Dort finden sich Protokolle, Anhörungsunterlagen etc. Die Drucksachennummer des Gesetzentwurfs lautet: 19/5728 (Link: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/8/05728.pdf).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Oliver Stirböck