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Oliver Schruoffeneger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus-Dieter M. •

Frage an Oliver Schruoffeneger von Klaus-Dieter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schruoffeneger,
hier nochmal eine Nachfrage. Halten Sie die Präventionsarbeit der Berliner Arbeitsschutzbehörde (Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz) für ausreichend? In den Jahresberichten, der oben genannten Behörde wird nie auf das Problem Mobbing eingegangen, laut meiner Anfrage dort wurde mir mitgeteilt: "Gegenwärtig gehen - im Gegensatz zu den anderen Arbeitsschutzaufgaben - beim LAGetSI nur sehr selten Mobbingbeschwerden ein. Sollte sich das ändern, was wir im Interesse der Beschäftigten nicht hoffen, wird das auch auf unserer Internetseite und im Jahresbericht seinen Niederschlag finden." Finden Sie es OK, dass die Arbeitsschutzbehörde diese Thema in den Jahresberichten offentsichtlich ignoriert?MfG
Klaus-Dieter May
www.mobbing-web.de

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr May,

ich glaube, dass Sie das Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit überfordern, wenn Sie diese in Mobbingfragen zu Experten machen wollen. Sicherlich könnte das Landesamt allgemeine Aufklärungsarbeit leisten. Im einzelnen Betrieb müssen aber Vorgesetzte und Personalvertretungen diese Aufgabe übernehmen. Ich glaube nicht, dass es Außenstehenden wie dem LAGetSi möglich ist konkrete Mobbingfragen in einzelnen betrieben zu beurteilen und positiv zu bearbeiten. Die Beurteilung technischer Sicherheitsfragen ist jederzeit durch Außenstehende möglich, da hier objektive Tatbestände festzustellen sind. Mobbingvorgänge sind aber im wesentlichen gruppendynamische Prozesse, der Erkennen und Beseitigen sehr genaue Kenntnisse der innerhalb des Betriebs vorhandenen Personalstrukturen und Umgangsformen erfordern.
Damit will ich aber die Bedeutung des Themas keineswegs herabsetzen. Betriebsvereinbarungen zwischen Personalvertretungen und Arbeitgebern zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind für mich ein adäquater Weg, auch das Mobbingthema zu bearbeiten. Gesundheitsförderung in den Betrieben bliebt nämlich nur sehr halbherzig, wenn das Mobbingpunkt ausgeklammert wird. Ein negatives Beispiel sind hier die Betriebsvereinbarungen des öffentlichen Dienstes, in deren Umsetzung die Mobbing-Problematik kaum behandelt wird.