Frage an Oliver Schruoffeneger von Klaus-Dieter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Herr Schruoffeneger,
wie sehen Sie das Problem Mobbing am Arbeitsplatz?
Ich würde von Ihnen gerne zu erfahren, inwieweit Sie sich als Politker für die vielen Mobbingopfer einsetzen. Denn die bestehenden Gesetze scheinen für den Schutz der Betroffenen nicht auszureichen.
Mobbing ist nicht nur ein Problem von Betroffenen, sondern auch für die Volkswirtschaft. Aktuelle Studien gehen von derzeit einer über Million Mobbingopfern in Deutschland aus. Eine Folge dieses Phänomens sind geschätzte Kosten in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro (laut MobbingLine).
Die Bundesärztekammer schätzt:
1 Million Mobbingopfer;
jährlich 120.000 neue Opfer;
jährlich ca. 6.000 Mobbing-Tote durch Selbstmord;
Kosten gesamt ca. 30 Milliarden DM jährlich Steuern.
Landesarbeitsgerichtes Erfurt vom 15.02.2001:
"Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis."
Was gegen Stalking möglich war, so sollten Arbeitnehmer auch gegen Mobbing geschützt werden. Oder?
MfG
Klaus-Dieter May
Sehr geehrter Herr May,
Ihre Einschätzung zu Mobbing teile ich. Deswegen hat unsere Fraktion auch einen Antrag "Partnerschaftlichen Umgang fördern - Mobbing in der Verwaltung bekämpfen" (Drs 15/5189) auf der Plenarsitzung am 8. Juni 2006 eingebracht. Im Antrag fordern wir den Senat in Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Behörden und den Bezirken auf, anhand einer Rahmenvereinbarung in allen Behörden Dienstvereinbarungen zu partnerschaftlichem Umgang und Mobbing abzuschließen. Außerdem sollen verstärkt Kurse zum Thema Mobbing angeboten und die Teilnahme für Führungskräfte zur Pflicht gemacht werden. Darüber hinaus fordern wir eine psychosoziale Beratungsstelle für Mobbingopfer in der Berliner Verwaltung und Schlichtungstellen, bzw. ehrenamtliche Mobbingbauftragte o. ä. in allen Senatsverwaltungen und Bezirken. Bisher haben nur wenige Senatsverwaltungen und Bezirke entsprechende Regelungen getroffen. Bei einer kürzlich unterschriebenen Rahmvereinbarung zum Gesundheitsmanagement für die Berliner Verwaltung wurde das Thema Mobbing erstaunlicherweise ausgeklammert. Deswegen werden wir dieses Thema auch bei etwaigen Koalitionsverhandlungen auf die Agenda setzen.
Meine KollegInnen im Petitionsausschuss haben mir wiederholt berichtet, dass sich immer wieder Beschäftigte der Berliner Verwaltung mit begründeten Mobbingvorwürfen an den Petitionsausschuss gewandt haben. Beispielsweiese werden seit Jahren drei Mobbingopfer eines Finanzsamtes durch den Ausschuss begleitet. Von Seiten der Vorgesetzten bis hinauf zum Finanzsenator Sarrazin (SPD), der in dieser Sache sogar vom Ausschuss zu einer Anhörung der Betroffenen geladen worden war, muss hier von einem eklatanten Verstoß in der Fürsorgepflicht gegenüber den gemobbten Mitarbeitern gesprochen werden (nachzulesen im Bericht des Petitionsausschusses, Drs. 15/5098, S. 7/8).
Die Möglichkeiten zur rechtlichen Einflussnahme auf private Arbeitgeber von Landesebene aus sind begrenzt. Hierzu müsste das Bürgerliche Gesetzbuch auf Bundesebene geändert werden. Die Rechtssprechung zum Thema Mobbing ist bisher unbefriedigend. Offensichtlich nennen die Gerichte das Problem nicht beim Namen, und die KlägerInnen scheitern oft am Nachweis ihrer Betroffenheit. Wir werden die grüne Bundestagsfraktion anregen, sich mit möglichen rechtlichen Verbesserungen zu befassen. Bis es hier zu einer bundesegesetzlichen Novellierung kommt, werden wir von politischer Seite an die Privatwirtschaft appellieren, ähnliche Vereinbarungen zu treffen, wie wir sie für die Berliner Verwaltung eingefordert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger