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Oliver Schenk
CDU
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Frage von Zhanet T. •

Werden bei der Aktualisierung der EU Verordnung 1169/2011 die folgenden offenen Fragen berücksichtigt:

Sehr geehrte Herr Schenk,
Als Patient mit einer seltenen Allergie ist mein Alltag von folgenden Problemen betroffen:
1. Aufgrund der Verwendung von Zuckerersatzstoffen als Hilfsmittel bei der Herstellung der meisten Medikamente sind die Behandlungsmöglichkeiten für Patienten wie mich stark eingeschränkt.
2. Die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) festgelegten und dementsprechend in den Packungsbeilagen (PILs) aufgeführten Allergene unterscheiden sich von den auf Lebensmitteletiketten angegebenen Allergenen. Ich meine insbesondere Zuckerarten.
3. Auf den Verpackungen der im Lebensmittelhandel erhältlichen Zuckerersatzstoffe (z. B. Stevia, Dextrose, Xanthan Gum) fehlen noch immer die Verbraucherinformationen über Nahrungsmittelunverträglichkeiten und mögliche pathologische Auswirkungen.
4. Spezialisierte Diagnostik-Labors untersuchen viel mehr Allergene als in der Verordnung angegeben.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Janet T.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Fragen und dafür, dass Sie auf die Herausforderungen aufmerksam machen, mit denen Patientinnen und Patienten mit seltenen Allergien konfrontiert sind. Gerne gehe ich auf Ihre Punkte ein:

1. Verwendung von Zuckerersatzstoffen in Medikamenten

Die EU-Verordnung 1169/2011 regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, nicht jedoch die von Arzneimitteln. Die Herstellung und Kennzeichnung von Arzneimitteln fällt in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und nationaler Behörden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass durch eine engere Zusammenarbeit zwischen der EMA und den zuständigen Stellen für Lebensmittelsicherheit einheitlichere Richtlinien für Hilfsstoffe entwickelt werden.

2. Unterschiede bei den angegebenen Allergenen

Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen: Die Unterschiede bei der Kennzeichnung von Allergenen zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln können für Patienten mit speziellen Allergien problematisch sein. Es wäre sinnvoll, die Verordnungen besser aufeinander abzustimmen, damit Patientinnen und Patienten durch konsistente Kennzeichnungen besser informiert sind.

3. Verbraucherinformationen zu Zuckerersatzstoffen

Die Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen wie Stevia, Dextrose oder Xanthan Gum unterliegt bereits strengen EU-Regelungen. Es wäre jedoch wünschenswert, die Transparenz über mögliche Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten dieser Stoffe zu erhöhen. 

4. Umfang der allergenen Stoffe in der Diagnostik

Die von Ihnen angesprochene Diskrepanz zwischen den in der Verordnung festgelegten Allergenen und den in der Diagnostik untersuchten Stoffen zeigt, dass die Regulierung möglicherweise nicht alle relevanten Allergene abdeckt. Eine Erweiterung der Liste der kennzeichnungspflichtigen Allergene in der Verordnung könnte eine Lösung darstellen. 

Vielen Dank für Ihre wertvollen Hinweise. Ich nehme Ihre Anliegen sehr ernst und werde sie in die entsprechenden Diskussionen auf EU-Ebene einbringen.

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