Werden Sie in der folgenden Legislaturperiode im Bundestag einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD unterstützen?

Das hängt sehr davon ab, wie aussichtsreich das Verbotsverfahren wäre. In dem Parteiverbotsverfahren müssen wir beweisen, dass die AfD verfassungswidrig ist, weil sie "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".
Wenn wir das nicht können, wenn die Beweise nicht ausreichen, wird die AfD im Verfahren obsiegen und wäre damit erwiesenermaßen verfassungskonform, pünktlich zur Bundestagswahl 2029. Welchen Schaden das anrichten würde, was für ein Fanal das wäre, können Sie sich sicherlich vorstellen. Darum gilt es, ein Verbotsverfahren nicht zu überstürzen, sondern weiter zu prüfen, bis die Beweislage eindeutig ist.
Der beste Weg ist aber, die AfD durch überzeugende parlamentarische Arbeit politisch aus dem Feld zu schlagen. Und das habe ich vor!
Ihr Oliver Pöpsel