
(...) Der "Ehe für alle" steht meiner Meinung nach aber Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, der die Ehe zwischen Mann und Frau unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellt. Der Ehe zwischen Mann und Frau kommt in unserer Rechtsordnung eine herausgehobene Position zu, weil nur aus der Beziehung von Mann und Frau Kinder hervorgehen und die so gebildete Familie die Keimzelle jeder Gesellschaft ist. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind nicht weniger, aber sie sind eben etwas anderes als die Ehe zwischen Mann und Frau. (...)