Frage von Rachel I. • 30.01.2025

Antwort von Olav Gutting CDU • 31.01.2025
Änderungen von Nebeneinkünften werden durch die Bundestagsverwaltung vorgenommen, der auch die Veröffentlichung obliegt.
Änderungen von Nebeneinkünften werden durch die Bundestagsverwaltung vorgenommen, der auch die Veröffentlichung obliegt.