Frage an Olaf Duge von Joachim H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die Helmut- und Loki-Schmidt-Stiftung und die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung nutzen seit mehreren Jahren die Immobilie des verstorbenen Ehepaares Schmidt für ihren Geschäftsbetrieb, ohne über die dafür erforderliche Genehmigung zu verfügen. Die gewerbliche Nutzung mit Publikumsverkehr auch an Sonntagen führt zu einer erheblichen Störung der Nachbarschaft.
Hätten normale Bürger ihre Immobilie ohne Genehmigung zu einem Bürokomplex oder Veranstaltungszentrum umgebaut, wäre die Behörde sicherlich gegen den »Schwarzbau« eingeschritten.
Eine Hamburger Anwaltskanzlei wies Fraktionen aus Bürgerschaft und Bezirksversammlung Nord im Juli 2018 darauf hin, dass die Nutzungsänderung eine Zweckentfremdung von Wohnraum darstellt, und kritisierte die wahrheitswidrige Behauptung des damaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler »Gebäude und ihre Nutzung entsprechen der Genehmigungslage«, denn das Bezirksamt Nord hatte am 8.6.18 mitgeteilt, dass die Stiftungen noch nicht einmal den für die Nutzungsänderung notwendigen Antrag eingereicht hatten. Die Kanzlei wies auch auf den Eindruck hin, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften für diese beiden Stiftungen nicht zu gelten scheinen.
Anstatt dem nachzugehen, wurde das Schreiben BILD (13.7.18) zugeleitet, wodurch Herrn Röslers falsche Behauptung hamburgweit bekannt wurde.
Meines Wissens ist die Nutzungsänderung bis heute nicht genehmigt. Auch über den Antrag des betroffenen Grundstückseigentümers auf bauliches Einschreiten wurde noch nicht entschieden.
Daher frage ich Sie:
1. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die beiden Stiftungen ihren Geschäftsbetrieb in einem Wohngebäude ohne Genehmigung durchführen und dies in einem Wohngebiet erfolgt, wo es zu Störungen der Nachbarschaft kommt?
2. Wie beurteilen Sie das Vorgehen des damaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler, der wahrheitswidrig behauptete, es läge eine Genehmigung vor?
3. Was haben Sie unternommen und was werden sie unternehmen, um diesen gesetzeswidrigen Zustand zu beenden?
Sehr geehrter Herr H.,
So weit mir bekannt ist haben Sie sich mit Ihrem Anliegen vielfältig an verschiedene behördliche Stellen und Politiker gewandt. Außerdem läuft in dieser Angelegenheit ein Rechtsstreit. Das ist auch der Grund, warum ich derzeit weder umfassende Auskünfte erhalte noch Ihnen solche geben kann. Die Entscheidung, ob in dieser Sache rechtmäßig oder nicht rechtmäßig gehandelt wurde (Frage 1 und Frage 2), obliegt dann einem Richter und so weit ich durch Dritte richtig informiert wurde sind Sie der nachbarschaftliche Kläger. Das Verfahren ist noch am laufen, so dass ich hier nicht die richterliche Bewertung der von Ihnen aufgestellten Behauptungen vorgreifen möchte. Ich habe allerdings erfahren, dass wohl in Kürze eine Entscheidung des Bezirksamtes Nord zur Frage der Nutzungsänderung erfolgen soll. Als Vertreter der Legislative ist es - aus gutem Grunde - nicht mir, sondern einer dritten unabhängigen staatliche Gewalt, nämlich den Gerichten übertragen worden, nun über diese Streitigkeit zu entscheiden. Wenn das Gericht eine Entscheidung getroffen hat ist es wiederum die Verpflichtung der Exekutive die von den Gerichten getroffene Entscheidung umzusetzen (Frage 3). Darüber wird sowohl die bezirkliche Aufsicht (Finanzbehörde) als auch die Bürgerschaft wachen.
Mit freundlichem Gruß
Olaf Duge