
(...) Ja. Wer sich für die Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistenten / zur Gesundheits- und Pflegeassistentin entscheidet und nach zwei Jahren die Prüfung erfolgreich absolviert hat, kann den Übergang zur Altenpflegeausbildung machen und ist nach zwei bzw. drei weiteren Jahren (abhängig von den schulischen Leistungen) examinierte/r Altenpflegerin / Altenpfleger. (...)