Wie stehen Sie zum Thema "Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen" und der sog. verbotenen "Werbung" auf Praxisseiten, die lediglich auf ihre Leistungen hinweisen.
Sehr geehrter Herr Janoske-Kizildag,
Vielen Dank für Ihre Aufstellung. Ich habe Sie bereits per Briefwahl unterstützt.
Viel Erfolg!
Hallo Irene G.,
erstmal vielen Dank für Ihre Stimme, was mich sehr ehrt.
Jeder Mensch hat zweifelsohne das alleinige Recht über seinen Körper zu entscheiden. Eine Strafbarkeit bei Schwangerschaftsabbrüchen steht meiner Meinung daher entgegen. Auch kann ich das Verbot von Information/ Leistungen für betroffene Frauen nicht nachvollziehen. Jede Frau sollte das Recht auf diese Informationen/ Leistungen haben und Ärzte diese Informationen/ Leistungen ohne Androhung von Strafen weitergeben dürfen. Dieses als "Werbung" zu deklarieren und unter Strafe zu stellen widerspricht meiner Auffassung von Freiheit elementar. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit zufriedenstellend beantworten.
Liebe Grüße
Odin Janoske-Kizildag