Frage von Alex K. • 15.05.2015
Frage an Octavian Ursu von Alex K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Ursu,
zur Reduzierung von Medikamenten in der Viehhaltung hat die Bundesregierung mit der Arzneimittelgesetz-Novelle ein Antibiotika-Minimierungs-Konzept beschlossen. Der Antibiotikaeinsatz muss gemeldet werden. Liegt dieser über dem Durchschnitt, müssen verpflichtend Reduktionsmaßnahmen mit einem Tierarzt bzw. der Veterinärbehörde ergriffen werden.
Können Sie mir mitteilen wie dies in den Landkreisen umgesetzt wird. Welche Behörde kontrolliert den Einsatz und setzt gegebenenfalls Maßnahmen durch? Ist der Einsatz von Medikamenten in der Viehhaltung schon zurückgegangen, oder sollte besser die Ausgabe begrenzt werden?
Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Anmerkung der Redaktion
Aufgrund eines technischen Fehlers konnte die Frage erst am 31.07. an den Abgeordneten übermittelt werden.
Antwort ausstehend von Octavian Ursu CDU