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Nyke Slawik
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matthias Rudolf V. •

Was tun Sie,um das neue Tierschutz Gesetz brauchbar für die Tiere zu machen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Matthias Rudolf V.,

vielen Dank für Ihre Frage. Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Obwohl es in der Vergangenheit einige Verbesserungen gegeben hat, werden wir diesem Ziel insgesamt noch nicht gerecht. Wir setzen uns mit hoher Priorität für eine Verbesserung des Tierschutzes ein und haben im Koalitionsvertrag zahlreiche Maßnahmen vereinbart. Mit der bevorstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes verfolgen wir das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der letzten Jahrzehnte. Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), der am 24. Mai 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, verspricht Verbesserungen für alle Tiere, einschließlich Heim- und Zirkustieren sowie landwirtschaftlich genutzten Tieren.

Das Ziel dieses umfassenden Gesetzesentwurfs ist klar: Lücken im Tierschutz sollen geschlossen, der Verfassungsauftrag zum Schutz der Tiere erfüllt und der Tierschutz sowohl rechtlich als auch institutionell gestärkt werden. Die geplanten Maßnahmen sollen einen entschlossenen Kampf gegen Tierleid signalisieren und verdeutlichen, dass Tierquälerei kein Bagatelldelikt ist. Der vorgelegte Entwurf ist sehr umfassend und enthält viele wichtige Maßnahmen. Im bevorstehenden parlamentarischen Prozess ist es nun wichtig, weitere Erfolge für den Tierschutz zu verhandeln. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen – zum Wohle von Mensch und Tier.

Der illegale Handel mit Tieren soll wirksam bekämpft werden. Anbieter müssen auf Online-Plattformen und in sozialen Netzwerken ihren Namen, ihre Anschrift und die Transpondernummer des Tieres mitteilen. Außerdem lassen die meisten Tierhalter*innen ihre Hunde und Katzen bereits chippen und registrieren. Mit einer Verordnungsermächtigung legen wir die Grundlage, um das zum Standard für alle zu machen. Aktuell gibt es auch keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben. Sie soll den Behörden künftig dabei helfen, systemische Mängel im Schlachtprozess (z.B. mangelhafte Betäubungsgeräte) aufzudecken. 

Die Qualzucht kann durch sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und Krankheitsbilder erfüllt und für die betroffenen Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein. Wir wollen die Tiere von Qualzuchtmerkmalen befreien; Maßnahmen sind u.a. ein Verkaufsverbot auf Online-Plattformen, Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, eine Konkretisierung des Qualzuchtverbotes durch Einführung einer nicht abschließenden Liste von möglichen Symptomen und Ausweitung des Qualzuchtverbots auf die Elterntiere. Ausschließlich gesunde Tiere ohne Qualzuchtmerkmale dürfen zur Zucht verwendet werden.

Nicht-kurative Eingriffe (Amputationen) an Tieren sollen durch ein Ende des routinemäßig durchgeführten Kürzens von Schwänzen bei Lämmern und Einschränkungen bei Ferkeln sowie ein grundsätzliches Verbot der Amputation bei Lämmern reduziert werden, da sie nicht mit dem Tierschutz vereinbar sind.

Wir bei Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen, die Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe, das Verbot der wichtigsten Wildtierarten in Zirkussen und eine Verschärfung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Tierquälerei/Tiermisshandlung, um die Bedingungen für Tiere zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen
Nyke Slawik

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