Was tun Sie, um die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofes in Bezug auf Israels Kampfhandlungen in Gaza umzusetzen?
Der Internationale Gerichtshof hat Schutzmaßnahmen für die Palästinenser angeordnet, an die Israel sich nicht hält, ganz im Gegenteil. Außenministerin Baerbock spricht von einer Katastrophe mit Ankündigung. Wie lässt es sich rechtfertigen, dass Deutschland immer noch Waffen an Israel liefert? Bedingungslose Unterstützung der Regierung Netanjahu, wider dem Völkerrecht, widerspricht der "wertebasierten Außenpolitik" und jeglicher Menschlichkeit, und ist auch nicht im Interesse eines friedlichen Lebens in Israel. Könnte eine Klage, wie in den Niederlanden, auch in Deutschland Erfolg haben? Es muss sich etwas ändern, es sind Handlungen gefragt, und zwar schnell!
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Mitglied der GRÜNEN Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen verurteile ich den Angriff der radikal-islamischen Terrororganisation Hamas auf Israel und die Menschen in Israel vom 7. Oktober 2023. Wir stehen für die Wahrnehmung unserer historischen Verantwortung gegenüber Israel und für die Einhaltung des Völkerrechts. In einem gemeinsamen Antrag (LT-Drs. 18/6358) der demokratischen Fraktionen im Landtag NRW begrüßen die Fraktionen alle Anstrengungen, um die Zivilbevölkerung in Gaza zu schützen. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat wiederholt öffentlich nicht nur das Selbstverteidigungsrecht Israels betont, sondern auch, dass Israel humanitäres Völkerrecht einhalten müsse und forderte eine humanitäre Feuerpause.
Die Pflege der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes. Zuständig für deutsche Außenpolitik ist das Auswärtige Amt, das die auswärtigen Angelegenheiten des Bundes wahrnimmt. Die Landesebene, auch das Landesparlament von NRW und speziell ich als landwirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagfraktion sind somit für Ihr Anliegen nicht der richtige Adressat. Das gilt auch für das Thema „Waffenexporte“.
Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofes sind zwar bindend, zur Durchsetzung wäre er aber auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angewiesen. Deutschland ist kein Mitglied im Sicherheitsrat. Landesregierungen und Landesparlamente sind bei den Vereinten Nationen nicht vertreten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich juristische Fragen bezüglich der Möglichkeiten von Klagen nicht beantworte.
Mit freundlichem Gruß
Norwich Rüße
__________________________
Norwich Rüße MdL
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender,
Sprecher für Landwirtschaft, Tier- und Verbraucherschutz
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW
Platz des Landtags 1,
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 884-4497
Fax: 0211 884-3543
Mail: norwich.ruesse@landtag.nrw.de