Frage an Norbert Schmidt von Jens D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Frage:
Aus den Medien konnten wir entnehmen, dass das Reinhard-Nieter-Krankenhaus, in Trägerschaft der Stadt Wilhelmshaven,ihre Pflegeschüler um 30% geringer entlohnt als die an der gleichen Pflegeschule lernenden Pflegeschüler des Nordwestkrankenhauses Sanderbusch.
Wie stellen sie sich zu dem Problem, dass öffentliche Arbeitgeber mit dem Mittel externer Personalgesellschaften, hier DRK Schwesternschaft Übersee, sich dem Tarifgefüge entziehen und diese Ungerechtigkeit (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) auf dem Rücken der Pflegeschüler, die sich nicht wehren können, ausgetragen wird?
Sehr geehrter Herr Damm,
durch die verkürzte Berichterstattung in den Medien konnte in der Öffentlichkeit der von ihnen geschilderte Eindruck entstehen. Das Reinhard-Nieter-Krankenhaus hat nicht erst jetzt eine Ausbildungsvereinbarung mit der DRK – Schwesternschaft Übersee abgeschlossen, sondern arbeitet schon seit mehreren Jahrzehnten mit dieser Organisation zusammen. Die Ausbildungsvergütung, die im übrigen denen auch in anderen Abteilungen des RNK entspricht, wird dem Krankenhaus ja besonders erstattet. Das bedeutet, dass Krankenhaus auch nur das weitergeben kann, was es selbst erhält. Trotz der sehr angespannten Lage der Finanzen aller Krankenhäuser war das RNK bereit, den Betrag dennoch aufzustocken. Es ist schade, dass die Auszubildenden diese Bereitschaft nicht anerkannt haben und den Betrag als zu gering abgelehnt haben. Für das kommende Jahr wird eine allgemeine Regelung dieses Betrages erwartet. Dieser Betrag dürfte voraussichtlich exakt der vom Krankenhaus bereits angebotenen Summe entsprechen. Das Nachbarkrankenhaus wäre dann gezwungen, einen höheren Betrag aus eigener Kraft aufzubringen. Wir werden eine einheitliche Regelung erwarten und uns dieser dann auch anschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Norbert Schmidt
Sehr geehrter Herr Damm,
durch die verkürzte Berichterstattung in den Medien konnte in der Öffentlichkeit der von ihnen geschilderte Eindruck entstehen.
Das Reinhard - Nieter - Krankenhaus hat nicht erst jetzt eine Ausbildungsvereinbarung mit der DRK – Schwesternschaft Übersee abgeschlossen, sondern arbeitet schon seit mehreren Jahrzehnten mit dieser Organisation zusammen. Die Ausbildungsvergütung, die im übrigen denen auch in anderen Abteilungen des RNK entspricht, wird dem Krankenhaus ja besonders erstattet. Das bedeutet, dass Krankenhaus auch nur das weitergeben kann, was es selbst erhält. Trotz der sehr angespannten Lage der Finanzen aller Krankenhäuser war das RNK bereit, den Betrag dennoch aufzustocken. Es ist schade, dass die Auszubildenden diese Bereitschaft nicht anerkannt haben und den Betrag als zu gering abgelehnt haben. Für das kommende Jahr wird eine allgemeine Regelung dieses Betrages erwartet. Dieser Betrag dürfte voraussichtlich exakt der vom Krankenhaus bereits angebotenen Summe entsprechen. Das Nachbarkrankenhaus wäre dann gezwungen, einen höheren Betrag aus eigener Kraft aufzubringen. Wir werden eine einheitliche Regelung erwarten und uns dieser dann auch anschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Norbert Schmidt