Frage an Norbert Rücker von Alexander T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Lieber Herr Rücker,
"die Grünen wollen den Minijobs an den Kragen" - mit dieser Formulierung beginnt ein Artikel in der FAZ vom 29.03.2013 ( http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/nach-gruenen-vorschlag-koalition-verteidigt-minijobs-gegen-reformplaene-12131833.html ). Anlass war eine Äußerung der Grünen-Spitzenkadidatin Katrin Göring-Eckardt, welche forderte, auch bei 450-Euro-Jobs jeden Mehrverdienst über 100 Euro komplett steuer- und abgabenpflichtig zu machen. Die SPD hat sich zwar nicht ganz so direkt zu dem Thema geäußert, plant aber ebenfalls Änderungen bei den Minijobs ( http://www.tagesschau.de/wirtschaft/minijobs108.html ). CDU und FDP sprechen sich dagegen gegen eine höhere Belastung der Minijobber aus.
Ich als Studierender bestreite einen guten Teil meines Lebensunterhaltes (etwa 50%) mit einem solchem Minijob, was das Thema für mich sehr interessant macht.
Welche Position vertreten Sie bei diesem Thema - was soll sich an den Minijobs ändern, falls sich überhaupt etwas ändern soll?
Hallo Herr Terwort,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung - die sogenannten "Minijobs" - wurden ursprünglich mit dem Ziel geschaffen, Menschen den Einstieg oder Wiedereinstieg in die Vollbeschäftigung zu ermöglichen. Diese Minijobs sind dabei grundsätzlich weder kranken-, pflege- noch arbeitslosenversicherungspflichtig.
Zwischenzeitlich sind jedoch mehrere Bereiche festzustellen, die von diesem ursprünglichen Ansatz abweichen.
So gibt es zum einen den Bereich, in dem der Minijob dazu benutzt wird, das Haushaltseinkommen aufzubessern oder "etwas dazu zu verdienen". In diese Gruppe fallen mit 15% Gesamtanteil auch Schüler und Studenten.
Auf der anderen Seite ist aber auch festzustellen, dass vermehrt Minijobs zum Zwecke des Lohndumpings eingesetzt werden, indem reguläre Beschäftigungsverhältnisse durch Minijobs ersetzt werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist März diesen Jahres bereits von EU-Arbeitskommissar Andor hierfür kritisiert worden und es gibt EU-Mitgliedsstaaten, die gegen diese Praxis klagen wollen.
Wenn man seinen Lebensunterhalt dauerhaft ausschließlich über ein Arbeitsverhältnis sichern muss, das nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, führt dies unweigerlich zu Armut im Alter.
Als Piratenpartei Hessen sprechen wir uns daher für eine Eindämmung dieser dauerhaften prekären Arbeitsverhältnisse aus. Dies kann zum Beispiel durch eine Ausweitung der Sozialversicherungspflicht geschehen.
Gleichwohl erkenne ich den Bereich, wo die Annahme eines Minijobs eben nicht in der Schaffung eines dauerhaften prekären Arbeitsverhältnisses mündet, sondern - wie zum Beispiel in Ihrem Fall - dazu dient, einen zeitlich begrenzten finanziellen Engpass zu überbrücken. In diesem begrenzten Bereich erscheint mir die Beibehaltung der jetzigen Praxis unbedenklich.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Rücker