Frage an Norbert Post von Gerhard K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Post,
Sie sind Mitglied im " Ausschuss für Schule und Weiterbildung ". Zudem halt hier aus MG.
Eine an sich ganz einfache Fragestellung hätte ich.
Schulveranstaltung, Sportfest. Recht übersichtliche Veranstaltung im hiesigen Grenzlandstadium welches Sie ja kennen werden. Da treffen sich Kinder so ab 10 Jahren zum sportlichen Wettkampf. Laufen 50 oder 75 Meter Spurt. Üben sich im Kugelstossen. Machen gar Weitsprung.
Seitens der Schule ( Veranstalter? ) gilt tatsächlich ein Verbot von Glasflaschen.
Frage: Welche, scheinbar übergeordnete Bedrohungslage, rechtfertigt es Schulen eine Glasflasche mit Mineralwasser einem Kind ab 5. Schuljahr zu verbieten?
In ihrer Schulzeit wird es so etwas sicherlich nicht gegeben haben, ich bin unwesentlich jünger und zu meiner Schulzeit gab es solch eine Reglementierung auch nicht.
Freundlicher Weise erklären Sie mir als Erziehungsberechtigten dies (Pfand-)Glasflaschenverbot seitens der Schulleitung einmal.Ich zumindest verstehe es nicht, das sind 10, 11, 12-jährige und somit fern von " Hooligans " im Fussballstadium.
Besten Dank vorab
Sehr geehrter Herr Keisers,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen, besonders dann, wenn sie mich bitte künftig direkt anschreiben und mir auch ihre Anschrift dabei verraten.
Zu ihren Fragen:
Einzig und allein der Veranstalter legt diese von Ihnen dargestellte Verfahrensweise fest. Die Schulen sind, bedingt auch durch die jeweiligen Veranstaltungsorte, vollkommen selbstständig in der Festlegung der Ordnung. Daher muss ich Sie bitten, direkt mit der Schulleitung Kontakt aufzunehmen und dies in der Elternvertretung bzw. Schulkonferenz zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Post, MdL