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Frage von Michael P. •

Frage an Norbert Lammert von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,

- darf ich SIE fragen, warum SIE meine demokratischen Fragen vom 23.02.2009 nach alter CDU-Manier "aussitzen" ?

Als Bundestagspräsident müssten Ihnen doch eigentlich demokratische Grundwerte, wie : Transparenz, Bürgernähe, Glaubwürdigkeit, Überprüfbarkeit usw. am Herzen liegen !

Vielleicht darf ich IHNEN DESHALB MEIN INFORMATIONSRECHT aus Art. 17 Grundgesetz (GG) anhand der nachstehenden Quelle in Erinnerung rufen, die ich auf der offiziellen Seite des Deutschen Bundestages (Petitionsausschuss) gefunden habe :

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html

6. Petitionsinformations- und Petitionsüberweisungsrechte

6.1 Informationsrecht (!!!)

(1) Aus Artikel 17 GG folgt ein +++ Informationsrecht +++ sowohl bei Bitten als auch Beschwerden.

(2) In Angelegenheiten der Bundesverwaltung richtet sich das Informationsrecht grundsätzlich gegen die Bundesregierung. Soweit eine Aufsicht des Bundes nicht besteht, richtet es sich unmittelbar gegen die zuständige Stelle, die öffentliche Aufgaben des Bundes wahrnimmt.

- Ich frage Sie persönlich an dieser Stelle ABERMALS öffentlich :

1) Mit welchem RECHT verweigert mir der Pet.-Ausschuss (MdB Naumann) völlig WILLKÜRLICH (!) die Einsichtnahme in die beiden BMJ-Stellungnahmen, die meine öP für die SBZ-Opfer/1945-49 zum Scheitern brachten ?

2) Mit welchem Recht verweigern SIE mir, Herr Dr. Lammert, mein garantiertes Informationsgrundrecht aus Art. 17 GG i.V.m. dem IFG (analoge Anwendung) ?

3) Liegt dem Pet.-Ausschuss bzw. Ihnen die diesbzgl. Anfrage des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit inzwischen vor ?

4) Ist das INFORMATIONSRECHT aus Art. 17 GG etwa garnicht FÜR Petenten gedacht - oder warum missbraucht mein Pet.-Ausschuss meinen Art. 17 GG willkürlich als Informationsunterdrückungsgesetz ?

5) Darf ich Sie nun höflich bitten, mir die beiden dubiosen BMJ-Stellungnahmen gem. § 16 GO Bundestag (ggf. als Anhang zu Ihren Antworten) zukommen zu lassen ?

MfG
M. Pfeiffer

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