Frage von Peter S. • 04.11.2008
Frage an Norbert Lammert von Peter S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Lammers,
Im Focus Heft 44 vom 27.10. 2008 wird unter der Überschrift "Sonderrecht für Polit-Waisen" berichtet, dass die Witwe eines Bundestagsabgeordneten für ein Kapitalerbe von mehr als
1 Mio. Euro keine Erbschaftssteuer , hingegen eine
"normale Witwe" für den gleichen Betrag ca. 125.000.-Euro Erbschaftssteuer zu zahlen hätte.
Wenn diese Meldung zutrifft, würde ich gern erfahren, womit diese Ausnahmeregelung gerechtfertigt wird.
Mit freundlichem Gruß
Peter Stegmaier
Antwort ausstehend von Norbert Lammert CDU