Frage an Norbert Lammert von Richard A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lammert,
da Sie sich im Zusammenhang mit der Erhöhung der Abgeordnetenbezüge in besonderem Maße engagieren, wende ich mich auf diesem Wege an Sie und möchte folgendes wissen:
Wie wird bei einer Erhöhung der Abgeordnetenbezüge eigentlich sichergestellt, dass sich Bundestagsabgeordnete nicht doch in Abhängigkeit zu Unternehmen usw. begeben und ihrer eigentlichen Aufgabe, die Interessen des Volkes zu wahren, nicht mehr vollumfänglich gerecht werden? Sind Abgeordnete in diesem Sinne bessere Menschen als der Normalbürger? Theoretisch kann ein Abgeordneter ja die Erhöhung seiner Bezüge einstreichen und sich gleichwohl in Abhängigkeit von Dritten begeben. Wie kann also sichergestellt werden, dass der Zweck einer Diätenerhöhung, nämlich die Unabhängigkeit von Parlamentariern zu sichern, erreicht werden kann?
Allgemeiner gesprochen frage ich auch, warum bis dato nichts unternommen worden ist, Abgeordnetenbestechung effektiv unter Strafe zu stellen? Warum sträubt man sich hierzulande gegen eine solche Regelung, die nicht nur als symbolische Gesetzgebung zu bewerten ist? Das Argument, dass sich Abgeordnete im Falle des Bestehens einer Strafvorschrift der Gefahr ungerechtfertigter Strafverfolgung ausgesetzt sehen könnten, müsste ja allgemein betrachtet zur Abschaffung des ganzen Strafrechts führen, da jede Strafvorschrift die Gefahr begründet, zu Unrecht verfolgt zu werden. Aber da ja gerade seitens der Abgeordneten der Zustand des Rechtswesens über den grünen Klee gelobt wird dürfte es wohl keinen Grund zu derartigen Befürchtungen geben.