Frage an Norbert Lammert von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich befinde mich z.Z. im Berufsbildungsbereich einer WfbM [= Behindertenwerkstatt]. Nach § 4(1) Satz 1 WVO [= Werkstättenverordnung] soll der Betrieb Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit durchführen. Nach § 4(4) Satz 2 WVO soll der Betrieb das Selbstwertgefühl des behinderten Menschen fördern.
Dasselbe gilt im übrigen für die Tätigkeit eines Behinderten im Arbeitsbereich (vgl. § 5(3) WVO).
Nun, ich habe bisher keine Maßnahmen gesehen, die dieses Ziel erreichen wollen, geschweige denn fördern oder sonst pflegen.
Anstatt dessen stelle ich fest, daß in den zwei Behindertenwerkstätten, wo ich bisher gearbeitet habe, das Selbstwertgefühl der Behinderten eher geschwächt als stabilisiert, geschweige denn gepflegt oder sonst gefördert wird.
Sind diese Teile der WVO i.V.m. §§ 1, 4, 33(6) und 136(1) SGB IX überhaupt ernstzunehmen? Oder handelt es sich dabei vielmehr um „Gesetze nur zum Anschauen“?
Welche Maßnahmen ergreifen Bund und Land zur Verwirklichung dieser gesetzlichen Ziele, die geeignet sind, die Persönlichkeit des Behinderten frei und gesund entfalten zu lassen und sie dabei zu erschließen? An welche Stelle kann sich ein Behinderter beim Zuwiderlaufen dieser Zielsetzungen durch die Werkstatt wenden? Denn im Augenblick stehen uns weder die Behindertenbeauftragten noch der Integrationsfachdienst noch der Sozialpsychiatrische Dienst noch das Integrationsamt noch die Sozialministerien zur Verfügung.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Alexanderplatz (Anschrift: Alexanderstr. 1) habe ich bisher nicht probiert, aber so gut und verantwortlich kann m.E. diese Behörde auch nicht sein.
Mit freundlichen Grüßen
Luis Fernández Vidaud