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Frage von Dipl.-Ök. Henric Tobias M. •

Frage an Norbert Lammert von Dipl.-Ök. Henric Tobias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Dr. Lammert,

meine relativ intensiven Recherchen zu der z. Z. im öffentlichen Diskurs sehr intensiv geführten Debatte über Politikerbezüge hat folgende Erkenntnisse gebracht:

Die Bundeskanzlerin erhält als solche eine monatliche Amtsbesoldung des 1,6 fachen der Besoldungsgruppe B11, die Bundesminister erhalten als solche eine monatliche Amtsbesoldung des 1,3 fachen von B11, die parlamentarischen Staatssekretäre erhalten als solche eine monatliche Amtsbesoldung des 0,975 fachen von B11.

Meine konkreten Fragen sind folgende:
a) Erhalten die genannten Amtsträger, sofern dies zutrifft (also das Mitglied der Bundesregierung auch MdB ist!), noch die üblichen Diäten als MdB incl. der steuerfreien Kostenpauschale für MdBs?
b) Welche Anrechnungsgrundlagen der regulären Diäten als MdB gibt es, wenn der MdB gleichzeitig Mitglied der Bundesregierung ist, oder wird diesen Personen die volle Abgeordnetendiät incl. der steuerfreien Kostenpauschale gewährt?
c) Welche Zulagen werden MdBs mit besonderen Funktionen gewährt, speziell den Mitgliedern des Bundestagspräsidiums bzw. den Frakzionsvorsitzenden, Fraktionsgeschäftsführern bzw. den jeweiligen Stellvertretern und Auschussvorsitzenden bzw. deren Stellvertretern usw.?
d) Sind Sie mit mir der Meinung, dass eine Regelung der Abgeordnetenbezüge wie vom Landtag NRW, für den dortigen Landtag getroffen (ich gehe davon aus, dass Ihnen dieser Landtagsbeschluss bekannt ist!) nicht auch für den Deutschen Bundestag sinnvoller wäre?
d) Teilen Sie meine Rechtsauffassung, die u. a. auch der Ihnen sicherlich bekannte Prof. von Armin teilt, dass die Zahlung einer steuerfreien Kostenpauschale (ohne Ausgabennachweis des MdB) an Abgeordnete verfassungswidrig ist?

Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis, dass die Darstellung der Fakten zu diesem Thema auf der Interseite des Deutschen Bundestages unzureichend ist.

Mit der Bitte um eine Antwort verbleibe Ich

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ök. Henric T. Meyer

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Antwort ausstehend von Norbert Lammert
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