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Frage von Joachim P. •

Frage an Norbert Lammert von Joachim P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert,

anläßlich des Gedenkens an die Opfer des deutschen Terrorismus nach 1949 haben sie die noch lebenden Mitglieder der einstigen RAF aufgefordert, endlich ihre individuelle Schuld zu bekennen. Viele Angehörige der ermordeten Opfer der RAF, u. a. der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback beklagen den fehlenden Ermittlungswillen der Bundesbehörden, die individuelle Schuld einzelner RAF- Mitglieder am Mord seines Vaters zu identifizieren. Es war der Deutsche Bundestag der mit der Einführung der Rechtskonstruktion der "Kriminellen Vereinigung" über den § 129 im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung in öffentlicher Debatte "erfolgreich" den Ermittlungswillen bundesdeutscher Behörden nach individueller Schuld von Verbrechern ( nach § 129) materiell und mental dramatisch gemindert hat. Klingt da Ihre heutige Forderung an noch lebende RAF- Mitglieder, sich persönlich zu Schuld zu bekennen oder die von anderen zu benennen, statt den § 129 zu modifizieren, wenn nicht abzuschaffen, wie Hohn in den Ohren der Angehörigen der Ermordeten? Wollen Sie die Wahrheitsfindung in Deutschland privatisieren? Wäre das nicht so, als überlasse Deutschland den ehemaligen Angehörigen des Ministerium für Staatssicherheit (MfS/DDR) die Aufgabe, individuelle Schuld von Verbrechen im Namen und Auftrag der STASI/SED zu ermitteln? Bei dieser Gelegenheit erinnere ich Sie an meine bisher von Ihnen unbeantwortet Frage vom 24.05.07.

Mit freundlichem Gruß
Joachim Petrick

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