Frage an Norbert Lammert von Willi M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lammert,
in den heutigen Nachrichten (06.11.2015) von NDR-Kultur hörte ich im Zusammenhang mit der Sterbehilfe, dass für diese Abstimmung der Fraktionszwang aufgehoben wurde. Gibt es für andere Abstimmungen einen Fraktionszwang? In dem mir vom Bundestag zugeschickten Grundgesetz las ich im Artikel 38 Absatz 1: "Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".
Ist ein Fraktionszwang kein Auftrag oder keine Weisung oder war es mit dem Fraktionszwang heute im Radio eine Fehlmeldung? Wegen des Gewissens fragte mal ein Kabarettist im Fernsehen: "und wenn der Abgeordnete kein Gewissen hat?" Aber Fraktionszwang hörte ich heute (zufällig) zum ersten Mal.
Mal abwarten, ob ich Ihnen eine Antwort wert bin.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Mittelstädt