Frage an Norbert Lammert von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
am 11.06.2015 hatte die Petitionsausschussvorsitzende, Frau Steinke, vor dem Plenum ihren Tätigkeitsbericht dargelegt. Dabei verglich sie die Petitionen auf den Petitionsplattformen privater Anbieter mit denen beim Bundestag. Als besondere Kriterien der parlamentarischen Petitionen hob sie u.a. folgende Punkte hervor: "Die Petition wird sorgfältig geprüft." und "Eine sorgfältige Bearbeitung ist beim Petitionsausschuss des Bundestages garantiert."
Das ist gelogen. Wir haben diese "sorgfältige Bearbeitung" unserer Petition nicht erfahren. Statt unserer Petition wurde der Offene Brief an Sie, der nie als Petition deklariert worden war, beschieden. In unserer Petition hatten wir uns über die Untätigkeit des Bundesjustizministeriums beschwert, da dieses strafbaren Handlungen eines ihm nachgeordneten Bundesamtes nicht nachgeht.
Den Beweis haben wir auf unserer Homepage unter "aktuelles" und der Überschrift "Die Lüge" am 02.07.2015 ( http://www.hansdietrich.de/index.php?id=news#20150702 ) nochmals dokumentiert.
Statt "sorgfältiger Bearbeitung" haben wir Petentenveralberung erlebt.
Unsere Fragen an Sie:
Wenn, wie hier nachgewiesen, Parlamentsmitglieder das Plenum belügen, erfolgen dann generell irgendwelche Maßnahmen? Wenn ja, welche? Kann der Bundestag generell den Bürgerinnen und Bürgern dieses Staates die "sorgfältige Bearbeitung" ihrer Petition, die vom Petitionsausschuss, wie hier nachgewiesen, nicht eingehalten wird, garantieren, so dass sie nicht mit einer Veralberung rechnen müssen? Wenn ja, welche Maßnahmen werden dann bei Nichteinhaltung ergriffen?
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich